Baumschutzverordnungen regeln, welche Bäume in welchem Umfang geschützt sind und ob Genehmigungen für Fällungen und Kroneneinkürzungen beantragt werden müssen.

Die meisten Gemeinden haben eine Baumschutzverordnung. Bei Gemeinden die keine eigene Baumschutzverordnung haben ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.

Baumschutzverordnungen zum Herunterladen (Stand vom 1.Okt 2017):